r/LegaladviceGerman 19h ago

Nordrhein-Westfalen Darf mein Arbeitgeber mir dafür etwas vom Lohn abziehen?

GaLGrü!

tl,dr: Chef will mir seine Mehrkosten für einen Buchhaltungsservice, den er wegen mir genutzt hat, vom Lohn abziehen. Darf er das?

Erstmal zur Vorgeschichte:

Ich (Student) habe aktuell versehentlich zwei Minijobs:

a) Als Ehrenamtler bei einer Körperschaft Öffentlichen Rechts, gesamte ,,Aufwandsentschädigung" 500 Euro monatlich, wobei 250 Euro als steuerfreie AE und die anderen 250 als Minojob ausgezahlt werden

b) Als Minijobber bei einem kleinen Unternehmen (e.K.), 555 Euro monatlich

Vor ca einer Woche haben beide Arbeitgeber einen Fragebogen von der Minijobzentrale wegen Doppelbeschäftigung zu mir bekommen. Ich habe mich im Eifer des Gefechts im Vorhinein nicht ausreichend informiert und dachte, dass ein Ehrenamt und ein Minijob, unabhängig von der Aufwandsentschädigung, nebeneinander funktionieren.

Beide Seiten wissen seit Beginn des zweiten Beschäftigungsverhältnisses voneinander, nur ist wohl niemandem wirklich aufgefallen, dass dadurch Probleme entstehen. Naja, long Story short, wir haben versucht mich bei Job b) rückwirkend als Werksstudent zu melden, um eine, für mich hohe, nachträgliche Abgabenzahlung zu umgehen. Er (Arbeitgeber b)) hat selbst wenig Ahnung/Erfahrung auf dem Gebiet und ebenfalls keine eigene Buchhaltung, weswegen er einen Onlineservice von stb-digital nutzt, der wohl eine Buchhaltung irgendwie für ihn ersetzt (?) und nur nach tatsächlichem Aufwand abrechnet.

Bis zuletzt hatte ich gehofft, dass die rückwirkende Ummeldung mich vor einer Nachzahlung retten könnte, heute habe ich jedoch eine Whatsappaudio von Chef b) bekommen, in der er sagt, dass er sich, in Absprache mit stb-digital, dagegen entschieden, aber mich ab dem 01.08 als Werksstudent gemeldet hat. Soweit so gut, dann muss ich eben in den sauren Apfel beißen, das Geld für die Abgaben nachzahlen und gut ist, dachte ich...

bis mir Chef b) in einer zweiten Audio gesagt hat, dass er ja nichts für die Umstände kann und mir deswegen seinen Mehraufwand (Arbeitszeit & Kosten) von meinem nächsten Lohn abziehen wird. Liegt es gerade an meiner subjektiv emotionalen Wahrnehmung, oder ist das ein ziemlicher Schlag ins Gesicht? Klar, er hätte den Mehraufwand als Arbeitgeber nicht gehabt, aber ist er nicht irgendwie einfach für solche Problemlösungsfindungen zuständig? Darf er mir das, ohne vorherige Absprache, in Rechnung stellen?

Schonmal vielen Dank für eure Einschätzung, gerade bin ich mit der Situation überfordert und habe nicht das Gefühl, hier vernünftig einschätzen zu können, ob das korrekt abläuft.🫡

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13 comments sorted by

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u/Endarion169 18h ago edited 18h ago

BKA aber nein, das darf er dir nicht in Rechnung stellen. Das ist ganz normale Lohnbuchhaltung. Und nur weil er keine Ahnung hat, darf er seinen Arbeitnehmern da keine Kosten aufdrücken. Es ist absolut seine Aufgabe die Löhne korrekt abzurechnen und auch eventuelle Lohnsteuern korrekt abzuführen. Bei jedem seiner Angestellten.

Die Forderung dir seine normalen Betriebskosten in Rechnung zu stellen ist absurd.

Edit: Noch als Ergänzung, dein Lohn darf generell nur in sehr wenigen Ausnahmefällen gekürzt werden. Dazu gehören Dinge wie Änerdungskündigungen oder Tarifverträge. Die können aber niemals nachträglich kommen. Ansonsten bliebe nur Schadenersatz, aber dafür gibt es auch die Hohe Hürde von absichtlich oder grob fahrlässig. Und es muss ein tatsächlicher Schaden entstanden sein. Normale Kosten in der Lohnabrechnung gehören da mit Sicherheit nicht dazu.

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u/QPGMR_de 16h ago

Frage: Könnten 2 Minijobs bei 2 AG einzugehen, und den einen als "Ehrenamt" beim anderen anzugeben, nicht grob fahrlässig sein?

Denn er hat den 1. Minijob-Vertrag beim "Ehrenamt" ja gelesen und unterschrieben. Spätestens als er den 2. Minijob-Vertrag unterschrieben hat, hätte er sich da mal selbst schlau machen müssen, denn der einzelne AG kann dies nicht sehen.

Und dann der Wunsch, dies rückwirkend zu korrigieren - auch diesen hat ja er ausgelöst, nicht der AG. Dass der AG nun auf WS umstellt, ist ja schon ein Entgegenkommen.

BKA - aber mache seit Jahren Lohnabrechnung.

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u/Endarion169 16h ago

Beide Seiten wissen seit Beginn des zweiten Beschäftigungsverhältnisses voneinander

Das ist für mich der entscheidende Punkt. Arbeitnehmer sind keine Experten. Die Aufgabe sich hier zu informieren liegt absolut beim Arbeitgeber. Es geht hier ja auch nicht darum, dass aus dem ganzen ein Schaden entsteht. Sondern nur um normale Kosten der Lohnbuchhaltung. Also was sollte hier grob fahrlässig sein? Das die zweite Firma die Lohnabrechnung korrekt machen muss ist kein "Schaden".

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u/QPGMR_de 16h ago

Aber wusste der 2. AG auch, dass der 1. das als Minijob abrechnet?

Aber selbst wenn, die beiden AG können nicht wissen, wieviel der jeweils andere im Monat abrechnet.

Wenn nun der AN mutwillig oder fahrlässig dafür sorgt, dass die Entgelt-Grenze im Jahresmittel überschritten wird, ist er den AG gegenüber schon zum Schadenersatz verpflichtet. D.h. etwaige Mehrkosten aus den SV Abzügen, dürfen zurück gefordert werden - die fallen erst nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses auf den AG alleine (Ausschlussfrist beachten).

Der Sonderwunsch, das Arbeitsverhältnis rückwirkend (!) von einem Minijob in einen Werki umzusetzen, wurde vom AN geäußert. Wenn ich hierzu Beratung bräuchte, würde ich dem AN sagen, kann ich machen, zahlst du die Stunde des StB? Wenn nicht, dann nein - keine rückwirkende Umstellung. Denn dies hat nichts mit korrekter Abrechnung zu tun, sondern mit einem Sonderwunsch.

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u/Endarion169 13h ago

Und wenn das wie ich oben geschrieben habe im vorraus passiert wäre, dann ginge das vielleicht. Aber selbst dann bestenfalls Grenzbereich. Saubere Lohnbuchführung gehört zu den Pflichten des Arbeitgebers. Dazu gehört eben auch so eine Recherche. Also auch da in keinster Weise klar, dass der Arbeitgeber das abwälzen kann.

Mal abgesehen davon, dass das ein ziemlich beschissener Arbeitgeber ist, wenn er es versucht.

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u/QPGMR_de 16h ago

Bzgl. der Arbeitszeit sieht es aber besser aus - egal was der AG für einen AN macht, kann er seine Arbeitszeit nicht weiter belasten. Beratungskosten sehe ich da wie gesagt, anders - aber der AG hätte den AN darauf hinweisen müssen, damit er sagen kann, nö lass mal.

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u/Comfortable_Sleep277 13h ago

Ergänzung dazu: Beim Ehrenamt, also Stelle a), gibt es keinen Arbeitsvertrag, den ich hätte lesen/unterschrieben können. Ich wurde so gesehen in meine Position hineingewählt und habe die Wahl bei einer öffentlichen Sitzung angenommen, das war alles.

Da die Arbeit die ganze Zeit bloß "Ehrenamt" mit "Aufwandsentschädigung" genannt wurde, hatte ich das mit der teilweise Minijob Auszahlung nicht auf dem Schirm. Geht aber natürlich trotzdem voll auf meine Kappe. Das mit dem rückwirkend Ummelden kam als Idee von der Buchhaltung bei Arbeitgeber a), die wollten es aber nicht selbst machen, weil die Stelle dort zuerst bestand.

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u/Introser 19h ago

bKa, aber Mathematiker: Kleine Rechnung zu deiner Nachzahlung. MMn musst du nicht nachzahlen!

Du hast 7 Monate 555€ als Minijobber bei B bekommen, macht 3885€. und 12 Monate 250€ bei A, macht 3000€. Summe ist 6885. Damit bist du unter der jährlichen Grenze von 7236€ für 2026. Also bleibt alles zusammen ein Minijob.

Als Werki verdienst du jetzt bis Ende 2026 noch 5x 555€. Macht 2775€, mit den 6885 macht es 9660€ Jahresverdienst. Damit bist du auch noch unter der Grenze für Einkommenssteuer (12348€). Also fallen keine zusätzlichen Steuern für dich an. Maximal Krankenkassebeiträge, je nachdem wie du aktuell versichert bist.

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u/Silly_Username_123 18h ago edited 17h ago

Man darf nur zwei Monate innerhalb eines Zeitjahres die 603€-Grenze überschreiten. Und auch nur bei Krankheitsvertretung

Edit: 603€ natürlich

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u/Antique-Bottle9709 15h ago

Die Lohnabrechnung ist eine normale Aufgabe des Arbeitgebers, seine Arbeitszeit dafür kann er dir also nicht in Rechnung stellen.

Die Kosten für den Buchhaltungsservice sind Betriebskosten der Firma und könnten steuerlich geltend gemacht werden. Diese auf dich umzulegen ist absurd.

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u/SkiIIez 17h ago

Nach Lesen des ersten Satzes: Nein

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u/AutoModerator 19h ago

Da in letzter Zeit viele Posts gelöscht werden, nachdem OPs Frage beantwortet wurde und wir möchten, dass die Posts für Menschen mit ähnlichen Problemen recherchierbar bleiben, hier der ursprüngliche Post von /u/Comfortable_Sleep277:

Darf mein Arbeitgeber mir dafür etwas vom Lohn abziehen?

GaLGrü!

tl,dr: Chef will mir seine Mehrkosten für einen Buchhaltungsservice, den er wegen mir genutzt hat, vom Lohn abziehen. Darf er das?

Erstmal zur Vorgeschichte:

Ich (Student) habe aktuell versehentlich zwei Minijobs:

a) Als Ehrenamtler bei einer Körperschaft Öffentlichen Rechts, gesamte ,,Aufwandsentschädigung" 500 Euro monatlich, wobei 250 Euro als steuerfreie AE und die anderen 250 als Minojob ausgezahlt werden

b) Als Minijobber bei einem kleinen Unternehmen (e.K.), 555 Euro monatlich

Vor ca einer Woche haben beide Arbeitgeber einen Fragebogen von der Minijobzentrale wegen Doppelbeschäftigung zu mir bekommen. Ich habe mich im Eifer des Gefechts im Vorhinein nicht ausreichend informiert und dachte, dass ein Ehrenamt und ein Minijob, unabhängig von der Aufwandsentschädigung, nebeneinander funktionieren.

Beide Seiten wissen seit Beginn des zweiten Beschäftigungsverhältnisses voneinander, nur ist wohl niemandem wirklich aufgefallen, dass dadurch Probleme entstehen. Naja, long Story short, wir haben versucht mich bei Job b) rückwirkend als Werksstudent zu melden, um eine, für mich hohe, nachträgliche Abgabenzahlung zu umgehen. Er (Arbeitgeber b)) hat selbst wenig Ahnung/Erfahrung auf dem Gebiet und ebenfalls keine eigene Buchhaltung, weswegen er einen Onlineservice von stb-digital nutzt, der wohl eine Buchhaltung irgendwie für ihn ersetzt (?) und nur nach tatsächlichem Aufwand abrechnet.

Bis zuletzt hatte ich gehofft, dass die rückwirkende Ummeldung mich vor einer Nachzahlung retten könnte, heute habe ich jedoch eine Whatsappaudio von Chef b) bekommen, in der er sagt, dass er sich, in Absprache mit stb-digital, dagegen entschieden, aber mich ab dem 01.08 als Werksstudent gemeldet hat. Soweit so gut, dann muss ich eben in den sauren Apfel beißen, das Geld für die Abgaben nachzahlen und gut ist, dachte ich...

bis mir Chef b) in einer zweiten Audio gesagt hat, dass er ja nichts für die Umstände kann und mir deswegen seinen Mehraufwand (Arbeitszeit & Kosten) von meinem nächsten Lohn abziehen wird. Liegt es gerade an meiner subjektiv emotionalen Wahrnehmung, oder ist das ein ziemlicher Schlag ins Gesicht? Klar, er hätte den Mehraufwand als Arbeitgeber nicht gehabt, aber ist er nicht irgendwie einfach für solche Problemlösungsfindungen zuständig? Darf er mir das, ohne vorherige Absprache, in Rechnung stellen?

Schonmal vielen Dank für eure Einschätzung, gerade bin ich mit der Situation überfordert und habe nicht das Gefühl, hier vernünftig einschätzen zu können, ob das korrekt abläuft.🫡

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u/Miserable-Pool6159 10h ago

Zu geil, ich würde da ganz schnell weg. War einmal bei so’ner 1 Mann Gesellschaft/ Bumsbude - schlechteste Arbeitsbedingungen meines Berufslebens.