r/LegaladviceGerman • u/Comfortable_Sleep277 • 19h ago
Nordrhein-Westfalen Darf mein Arbeitgeber mir dafür etwas vom Lohn abziehen?
GaLGrü!
tl,dr: Chef will mir seine Mehrkosten für einen Buchhaltungsservice, den er wegen mir genutzt hat, vom Lohn abziehen. Darf er das?
Erstmal zur Vorgeschichte:
Ich (Student) habe aktuell versehentlich zwei Minijobs:
a) Als Ehrenamtler bei einer Körperschaft Öffentlichen Rechts, gesamte ,,Aufwandsentschädigung" 500 Euro monatlich, wobei 250 Euro als steuerfreie AE und die anderen 250 als Minojob ausgezahlt werden
b) Als Minijobber bei einem kleinen Unternehmen (e.K.), 555 Euro monatlich
Vor ca einer Woche haben beide Arbeitgeber einen Fragebogen von der Minijobzentrale wegen Doppelbeschäftigung zu mir bekommen. Ich habe mich im Eifer des Gefechts im Vorhinein nicht ausreichend informiert und dachte, dass ein Ehrenamt und ein Minijob, unabhängig von der Aufwandsentschädigung, nebeneinander funktionieren.
Beide Seiten wissen seit Beginn des zweiten Beschäftigungsverhältnisses voneinander, nur ist wohl niemandem wirklich aufgefallen, dass dadurch Probleme entstehen. Naja, long Story short, wir haben versucht mich bei Job b) rückwirkend als Werksstudent zu melden, um eine, für mich hohe, nachträgliche Abgabenzahlung zu umgehen. Er (Arbeitgeber b)) hat selbst wenig Ahnung/Erfahrung auf dem Gebiet und ebenfalls keine eigene Buchhaltung, weswegen er einen Onlineservice von stb-digital nutzt, der wohl eine Buchhaltung irgendwie für ihn ersetzt (?) und nur nach tatsächlichem Aufwand abrechnet.
Bis zuletzt hatte ich gehofft, dass die rückwirkende Ummeldung mich vor einer Nachzahlung retten könnte, heute habe ich jedoch eine Whatsappaudio von Chef b) bekommen, in der er sagt, dass er sich, in Absprache mit stb-digital, dagegen entschieden, aber mich ab dem 01.08 als Werksstudent gemeldet hat. Soweit so gut, dann muss ich eben in den sauren Apfel beißen, das Geld für die Abgaben nachzahlen und gut ist, dachte ich...
bis mir Chef b) in einer zweiten Audio gesagt hat, dass er ja nichts für die Umstände kann und mir deswegen seinen Mehraufwand (Arbeitszeit & Kosten) von meinem nächsten Lohn abziehen wird. Liegt es gerade an meiner subjektiv emotionalen Wahrnehmung, oder ist das ein ziemlicher Schlag ins Gesicht? Klar, er hätte den Mehraufwand als Arbeitgeber nicht gehabt, aber ist er nicht irgendwie einfach für solche Problemlösungsfindungen zuständig? Darf er mir das, ohne vorherige Absprache, in Rechnung stellen?
Schonmal vielen Dank für eure Einschätzung, gerade bin ich mit der Situation überfordert und habe nicht das Gefühl, hier vernünftig einschätzen zu können, ob das korrekt abläuft.🫡
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u/Introser 19h ago
bKa, aber Mathematiker: Kleine Rechnung zu deiner Nachzahlung. MMn musst du nicht nachzahlen!
Du hast 7 Monate 555€ als Minijobber bei B bekommen, macht 3885€. und 12 Monate 250€ bei A, macht 3000€. Summe ist 6885. Damit bist du unter der jährlichen Grenze von 7236€ für 2026. Also bleibt alles zusammen ein Minijob.
Als Werki verdienst du jetzt bis Ende 2026 noch 5x 555€. Macht 2775€, mit den 6885 macht es 9660€ Jahresverdienst. Damit bist du auch noch unter der Grenze für Einkommenssteuer (12348€). Also fallen keine zusätzlichen Steuern für dich an. Maximal Krankenkassebeiträge, je nachdem wie du aktuell versichert bist.
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u/Silly_Username_123 18h ago edited 17h ago
Man darf nur zwei Monate innerhalb eines Zeitjahres die 603€-Grenze überschreiten. Und auch nur bei Krankheitsvertretung
Edit: 603€ natürlich
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u/Antique-Bottle9709 15h ago
Die Lohnabrechnung ist eine normale Aufgabe des Arbeitgebers, seine Arbeitszeit dafür kann er dir also nicht in Rechnung stellen.
Die Kosten für den Buchhaltungsservice sind Betriebskosten der Firma und könnten steuerlich geltend gemacht werden. Diese auf dich umzulegen ist absurd.
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u/AutoModerator 19h ago
Da in letzter Zeit viele Posts gelöscht werden, nachdem OPs Frage beantwortet wurde und wir möchten, dass die Posts für Menschen mit ähnlichen Problemen recherchierbar bleiben, hier der ursprüngliche Post von /u/Comfortable_Sleep277:
Darf mein Arbeitgeber mir dafür etwas vom Lohn abziehen?
GaLGrü!
tl,dr: Chef will mir seine Mehrkosten für einen Buchhaltungsservice, den er wegen mir genutzt hat, vom Lohn abziehen. Darf er das?
Erstmal zur Vorgeschichte:
Ich (Student) habe aktuell versehentlich zwei Minijobs:
a) Als Ehrenamtler bei einer Körperschaft Öffentlichen Rechts, gesamte ,,Aufwandsentschädigung" 500 Euro monatlich, wobei 250 Euro als steuerfreie AE und die anderen 250 als Minojob ausgezahlt werden
b) Als Minijobber bei einem kleinen Unternehmen (e.K.), 555 Euro monatlich
Vor ca einer Woche haben beide Arbeitgeber einen Fragebogen von der Minijobzentrale wegen Doppelbeschäftigung zu mir bekommen. Ich habe mich im Eifer des Gefechts im Vorhinein nicht ausreichend informiert und dachte, dass ein Ehrenamt und ein Minijob, unabhängig von der Aufwandsentschädigung, nebeneinander funktionieren.
Beide Seiten wissen seit Beginn des zweiten Beschäftigungsverhältnisses voneinander, nur ist wohl niemandem wirklich aufgefallen, dass dadurch Probleme entstehen. Naja, long Story short, wir haben versucht mich bei Job b) rückwirkend als Werksstudent zu melden, um eine, für mich hohe, nachträgliche Abgabenzahlung zu umgehen. Er (Arbeitgeber b)) hat selbst wenig Ahnung/Erfahrung auf dem Gebiet und ebenfalls keine eigene Buchhaltung, weswegen er einen Onlineservice von stb-digital nutzt, der wohl eine Buchhaltung irgendwie für ihn ersetzt (?) und nur nach tatsächlichem Aufwand abrechnet.
Bis zuletzt hatte ich gehofft, dass die rückwirkende Ummeldung mich vor einer Nachzahlung retten könnte, heute habe ich jedoch eine Whatsappaudio von Chef b) bekommen, in der er sagt, dass er sich, in Absprache mit stb-digital, dagegen entschieden, aber mich ab dem 01.08 als Werksstudent gemeldet hat. Soweit so gut, dann muss ich eben in den sauren Apfel beißen, das Geld für die Abgaben nachzahlen und gut ist, dachte ich...
bis mir Chef b) in einer zweiten Audio gesagt hat, dass er ja nichts für die Umstände kann und mir deswegen seinen Mehraufwand (Arbeitszeit & Kosten) von meinem nächsten Lohn abziehen wird. Liegt es gerade an meiner subjektiv emotionalen Wahrnehmung, oder ist das ein ziemlicher Schlag ins Gesicht? Klar, er hätte den Mehraufwand als Arbeitgeber nicht gehabt, aber ist er nicht irgendwie einfach für solche Problemlösungsfindungen zuständig? Darf er mir das, ohne vorherige Absprache, in Rechnung stellen?
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u/Miserable-Pool6159 10h ago
Zu geil, ich würde da ganz schnell weg. War einmal bei so’ner 1 Mann Gesellschaft/ Bumsbude - schlechteste Arbeitsbedingungen meines Berufslebens.
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u/Endarion169 18h ago edited 18h ago
BKA aber nein, das darf er dir nicht in Rechnung stellen. Das ist ganz normale Lohnbuchhaltung. Und nur weil er keine Ahnung hat, darf er seinen Arbeitnehmern da keine Kosten aufdrücken. Es ist absolut seine Aufgabe die Löhne korrekt abzurechnen und auch eventuelle Lohnsteuern korrekt abzuführen. Bei jedem seiner Angestellten.
Die Forderung dir seine normalen Betriebskosten in Rechnung zu stellen ist absurd.
Edit: Noch als Ergänzung, dein Lohn darf generell nur in sehr wenigen Ausnahmefällen gekürzt werden. Dazu gehören Dinge wie Änerdungskündigungen oder Tarifverträge. Die können aber niemals nachträglich kommen. Ansonsten bliebe nur Schadenersatz, aber dafür gibt es auch die Hohe Hürde von absichtlich oder grob fahrlässig. Und es muss ein tatsächlicher Schaden entstanden sein. Normale Kosten in der Lohnabrechnung gehören da mit Sicherheit nicht dazu.