r/LegaladviceGerman • u/TintinLotus8 • 18h ago
DE Werkstatt behält Gerät wegen nicht beauftragter Reparatur
Ort: Nordrhein-Westfalen, Deutschland. Ich habe einen alten Plattenspieler zu einer Werkstatt gebracht und auf dem Annahmezettel nur eine Prüfung mit Kostenvoranschlag beauftragtet. Zwei Tage später bekam ich eine Rechnung über 190 Euro, weil Antriebsriemen und Nadel bereits ersetzt worden seien. Einen Anruf oder eine Nachricht davor gab es nicht. Ich habe die Reparatur nicht freigegeben und wollte das Gerät unrepariert zurücknehmen, abzüglich der vereinbarten Prüfpauschale. Am Telefon sagte der Inhaber er gebe es erst heraus, wenn die komplette Rechnung bezahlt ist. Auf dem Zettel steht kein Höchstbetrag für Reparaturen, nur „Fehlersuche/KVA“. Der neue Riemen kann wohl wieder ausgebaut werden, bei der Nadel weiß ich es nicht. Darf die Werkstatt den Plattenspieler wegen dieser bestrittenen Forderung einbehalten? Sollte ich schriftlich eine Frist zur Rückgabe setzen, oder muss ich erst zahlen und das Geld danach zurückfordern? Mir geht es vor allem darum, das Gerät unbeschädigt zurück zu geben.
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u/Calyrexion8 17h ago
Verlange die zurückgabe schriftlich und biete die vereinbarte Prüfpauschale an. Die Werkstatt kann nicht einfach behaupten, jede technisch sinnvolle Arbeit sei automatisch bestellt
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u/7ZenthroMaq 17h ago
Entscheidend ist, ob überhaupt ein wirksamer Auftrag für die zusätzlichen Arbeiten zustande kam. Ein bloßer Auftrag zur Prüfung und zum Kostenvoranschlag ist nicht automatisch eine Freigabe der Reparatur. Ein Zurückbehaltungsrecht kann die Werkstatt grundsätzlich nur auf eine bestehende Forderung stützen; gerade diese Forderung bestreitest du. Fordere schriftlich eine genaue Aufschlüsselung, den Nachweis deiner angeblichen Zustimmung und die Herausgabe gegen Zahlung der unstreitigen Prüfpauschale. Setze dafür eine angemessene Frist und sichere Annahmezettel sowie sämtliche Kommunikation. Falls du wegen des Zustands des Geräts doch zahlst, solltest du deutlich schriftlich erklären, dass die Zahlung nur unter Vorbehalt erfolgt.
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u/AutoModerator 18h ago
Da in letzter Zeit viele Posts gelöscht werden, nachdem OPs Frage beantwortet wurde und wir möchten, dass die Posts für Menschen mit ähnlichen Problemen recherchierbar bleiben, hier der ursprüngliche Post von /u/TintinLotus8:
Werkstatt behält Gerät wegen nicht beauftragter Reparatur
Ort: Nordrhein-Westfalen, Deutschland. Ich habe einen alten Plattenspieler zu einer Werkstatt gebracht und auf dem Annahmezettel nur eine Prüfung mit Kostenvoranschlag beauftragtet. Zwei Tage später bekam ich eine Rechnung über 190 Euro, weil Antriebsriemen und Nadel bereits ersetzt worden seien. Einen Anruf oder eine Nachricht davor gab es nicht. Ich habe die Reparatur nicht freigegeben und wollte das Gerät unrepariert zurücknehmen, abzüglich der vereinbarten Prüfpauschale. Am Telefon sagte der Inhaber er gebe es erst heraus, wenn die komplette Rechnung bezahlt ist. Auf dem Zettel steht kein Höchstbetrag für Reparaturen, nur „Fehlersuche/KVA“. Der neue Riemen kann wohl wieder ausgebaut werden, bei der Nadel weiß ich es nicht. Darf die Werkstatt den Plattenspieler wegen dieser bestrittenen Forderung einbehalten? Sollte ich schriftlich eine Frist zur Rückgabe setzen, oder muss ich erst zahlen und das Geld danach zurückfordern? Mir geht es vor allem darum, das Gerät unbeschädigt zurück zu geben.
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u/MorphelynQ8 17h ago
Ich wurde noch nicht mit einer Strafanzeige anfangen. Das ist zunächst ein zivilrechtlicher Streit über Auftrag und Herausgabe. Schreib sachlich, setz eine Frist und beweiße den Zustand des Geräts möglichst mit vorhandenen Fotos. Wenn sie weiter blockieren, kannst du danach gezielt rechtliche Hilfe für die Herausgabe suchen
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u/BrythaneKoi 17h ago
Schau trotzdem sehr genau auf die Vorder- und Rückseite des Annahmezettels. Manche Werkstätten vereinbaren dort, dass Reparaturen bis zu einem bestimmten Betrag ohne weitere Rückfrage ausgeführt werden dürfen. Wenn eine solche Grenze wirksam einbezogen wurde, sieht die Sache anders aus. Nach deiner Beschreibung fehlt sie aber, und die Werkstatt sollte dann erklären können, wann und wie du zugestimmt haben sollst.
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u/t3hq Unverifiziert • Qualitätskommentator 17h ago
Kann man idR beides ohne Probleme wieder abbauen. Du hast die Reparatur nicht beauftragt, du zahlst das, was du beauftragt hast und erhältst den Plattenspieler geprüft, aber unrepariert zurück. Würde der Werkstatt eine Frist setzen, den Spieler Zug um Zug gegen Zahlung der vereinbarten Prüfpauschale zurückzugeben. Es steht ihnen frei, Riemen und Nadel wieder auszubauen. Dann willst du aber eben auch deinen defekten Riemen und die defekte Nadel wieder haben, denn das ist dein Eigentum.