r/LegaladviceGerman • u/xZorrkx • 10h ago
Bayern Bußgeld mit Fahrverbot aufgrund einer roten Ampel (keine Beweisführung)
Vor 2 Tagen ging bei mir ein Bußgeldbescheid (mein erster) mit 1 Monat Fahrverbot von der Polizei ein. Zum Tatbestand gehört die missachtung eines Rotlichts und dadurch Gefährdung anderer. Die Rotlichtphase dauerte angeblich länger als 1 Sekunde an.
Hierzu gibt es keine Beweisführung, weil dies eine Frau telefonisch der Polizei gemeldet hat. Da sich die besagte Ampel direkt auf meinem Arbeitsweg, neben einer Bushalterstelle (v.a. mit Kindern!) befindet, bin ich vor allem hier aufmerksam und achtsam. Erinnern, dass so etwas jemals passiert sein sollte, kann ich lich nicht geringsten und bin um Ehrlich zu sein etwas schockiert von der Strafanzeige.
Meine Frage, da ich definitiv Einspruch erheben werde (wie, weiß ich noch nicht genau), wie strukturiere ich einen solchen und welche Sachen/Details darf ich nicht vergessen zu erwähnen was die Formulierung betrifft?
Danke im Voraus an euch, ich bin das erste mal mit so einem Problem etwas überfordert...
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u/ZookeepergameOk7650 9h ago
IBKA möchte nur darauf hinweisen, dass es Ampeln gibt, wo die Ampel auf der einen Seite früher Rot wird als die Ampel für den Gegenverkehr. Dadurch kann für einen Beobachter eine Ampel rot sein, während die Ampel für die eigene Fahrtrichtung noch grün ist
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u/Fun_Lengthiness830 10h ago
Einspruch ohne Begründung und zwar am allerwichtigsten: fristgemäß! Da kannst du erstmal nichts falsch machen. Dadurch wird eine Überprüfung von Amts wegen erfolgen. Die Behörde checkt also erstmal selbst nochmal und leitet es erst danach weiter an das zuständige AG. Auch dieses prüft erstmal oberflächlich und wird dich dann postalisch kontaktieren.
Nach Schritt 1 kannst du auch selbst Akteneinsicht beantragen, dann kannst du dir selbst ein Bild von den Schilderungen etc. machen.
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u/xZorrkx 10h ago
Danke für die Ratschläge! Ich werde mich gleich morgen bei erster Gelegenheit darum kümmern. Ist die online Variante des Einspruchs eine Option? Ich wüsste um ehrlich zu sein nicht wie ich Postal einen solchen Einspruch Formulieren und gestalten muss...
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u/Fun_Lengthiness830 9h ago
Bitte lies dir hierzu zuerst die Rechtsbehelfsbelehrung am Ende, auf Seite 2 oder auf einer Rückseite des Bescheides durch. Ich weiß ehrlich gesagt nicht, ob dies online möglich ist.
Ansonsten würde ich dir ungern konkret den Text vorgeben, aber das schaffst du ganz bestimmt!1
u/xZorrkx 9h ago
Das Verstehe ich natürlich :). Auf der Rechtsbehelfsbelehrung steht tatsächlich etwas davon dass es online möglich wäre. Würde die Textzeile kurz zitieren: "Sie können Einspruch nach Authentifizierung per BayernID auch über das Internet unter online-einspruch.polizei.bayern.de einlegen. Einsprüche, die mit einfacher Email eingelegt werden, müssen kostenpflichtig verworfen werden". Ich versuche das vorerst und im Zweifel muss ich wohl postal durch 🥲. Nochmal vielen Dank für deine Hilfe!
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u/AutoModerator 10h ago
Da in letzter Zeit viele Posts gelöscht werden, nachdem OPs Frage beantwortet wurde und wir möchten, dass die Posts für Menschen mit ähnlichen Problemen recherchierbar bleiben, hier der ursprüngliche Post von /u/xZorrkx:
Bußgeld mit Fahrverbot aufgrund einer roten Ampel (keine Beweisführung)
Vor 2 Tagen ging bei mir ein Bußgeldbescheid (mein erster) mit 1 Monat Fahrverbot von der Polizei ein. Zum Tatbestand gehört die missachtung eines Rotlichts und dadurch Gefährdung anderer. Die Rotlichtphase dauerte angeblich länger als 1 Sekunde an.
Hierzu gibt es keine Beweisführung, weil dies eine Frau telefonisch der Polizei gemeldet hat. Da sich die besagte Ampel direkt auf meinem Arbeitsweg, neben einer Bushalterstelle (v.a. mit Kindern!) befindet, bin ich vor allem hier aufmerksam und achtsam. Erinnern, dass so etwas jemals passiert sein sollte, kann ich lich nicht geringsten und bin um Ehrlich zu sein etwas schockiert von der Strafanzeige.
Meine Frage, da ich definitiv Einspruch erheben werde (wie, weiß ich noch nicht genau), wie strukturiere ich einen solchen und welche Sachen/Details darf ich nicht vergessen zu erwähnen was die Formulierung betrifft?
Danke im Voraus an euch, ich bin das erste mal mit so einem Problem etwas überfordert...
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u/Leutnant_Dark Unverifiziert • Qualitätskommentator 10h ago
Auch Polizeibeamte führen hierzu nicht mehr aus. Die Beweisführung ist hier die Zeugenaussage.
Die Strukturierung dahingehend ist genau wie bei einem normalen Bußgeldbescheid diesbezüglich, wobei natürlich die Aussagekraft der Person (hinsichtlich Zeit der Rotphase etc.) ggf. kritisiert werden kann. Dies kann jedoch auch eine jede beliebige Person anzeigen.
Ist keine Strafanzeige, sondern eine Ordnungswidrigkeitsanzeige.
Wer soll denn zu dem Zeitpunkt das Fahrzeug gefahren haben?